DER
HAGE
NAUER

Räume für Dialog und Kommunikation

Im Rahmen der Wohnungspolitischen Foren und Ratschläge des von uns koordinierten Arbeitskreises Stadtspuren schaffen wir Dialogräume, um Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtpolitik, Stadtverwaltung und sozialer Wohnungswirtschaft an einen Tisch zu bringen.

In wohnungspolitischen Fragestellungen braucht es einen ständigen Kommunikations- und Informationsfluss zwischen allen beteiligten Akteuren. Es geht darum, sozialverträgliche Lösungen und Umsetzungswege zur Gestaltung der Energiewende finden – und das geht nur gemeinsam. Die Herausforderungen der sozialen Wohnungswirtschaft angesichts der Energiewende waren dann auch das zentrale Thema beim Wohnungspolitischen Forum Ende November 2023.

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kommen auf die Wohnungsunternehmen verpflichtende Investitionen in die energetische Sanierung und Neuausrüstung der Wärmeversorgung ihrer Bestände zu. Die Sanierungsverpflichtungen werden für die Wohnungsunternehmen oberste Priorität haben. Dies wird wiederum Konsequenzen für die Mietentwicklung sowie für die Schaffung von Neubau haben.

Ab 2024 soll der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend sein. Bis 2045 soll Wärmeenergie vollständig aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Das GEG, auch bekannt als Heizungsgesetz, tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft.

In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, wie Potsdam, wird der Einbau von Heizungen im Bestand mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich. Die Frist soll die Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung ermöglichen. Sollte die Wärmeplanung vor dem 30. Juni 2026 fertiggestellt bzw. die Ausweisungen über Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes getroffen worden sein, wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.

Bereits seit dem 1. Januar 2023 werden die CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Nach dem sogenannten Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz wird das Aufteilungsverhältnis bestimmt. Dabei gilt, umso energieeffizienter ein Haus, desto höher der Anteil der Mieter. Ist ein Haus beispielsweise unsaniert und verbraucht viel CO₂, dann sinkt der Anteil der Kosten bei den Mietern.

Mit diesen Vorgaben stehen die Wohnungsunternehmen vor umfangreichen baulichen und technischen Anpassungen des Wohnungsbestandes, die erhebliche Investitionen erfordern. Gleichzeitig sehen sich die Unternehmen steigenden Finanzierungskosten und einer immer noch kostentreibenden Entwicklung am Bau gegenüber. Beides wird sich auf die Wohnkosten der Mieterinnen und Mieter auswirken.

Noch sind viele Rahmenbedingungen unbekannt, zum Bespiel der Umfang und die Konditionierung von Fördermöglichkeiten, oder die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung, die im kommenden Jahr beginnen soll. Da ein Großteil des Gebäudebestandes der sozialen Wohnungswirtschaft an die Fernwärme angeschlossen ist, kommt der kommunalen Wärmeplanung eine Schlüsselrolle zu.

Im kommenden Jahr wird es darum gehen, die Anforderungen an den Gebäudebestand, die Entwicklung der Wohnkosten und die Versorgung mit grüner Fernwärme für die Zukunft zu gestalten.

Wir unterstützen diesen Prozess mit weiteren Kommunikations- und Dialogräumen.

 

 

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